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Vereinigte Schützengesellschaft Bad Waldsee e.V.

VSG Bad Waldsee e.V.

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Jugendabteilung

Unsere Jugendarbeit in Bad Waldsee zählt zu einer der Besten in der Umgebung, das liegt einerseits an unseren hervorragenden Trainern und anderseits an der guten Austattung im Verein, sowie der ständigen Unterstützung der Vorstandschaft.

Jugendleiterin

Unsere momentane Jugendleiterin Sarah Brauchle ist seit 2021 im Amt.
Selber ist sie schon seit über zehn Jahren aktive Schützin und schießt zum Beispiel in unserer ersten Mannschaft.
Inzwischen ist sie eine engagierte Trainerin und versucht unsere Jugendabteilung stetig nach vorne zu bringen um neue Talente für diesen Sport zu finden.

Kontakt:
Sarah Brauchle
E-Mail: jugendleiter@vsg-bw.de
Tel.: 017647744757

Wie kann ich anfangen?

Wenn du mit dem Schiessen anfangen möchtest, dann komm doch einfach mal an unserem regulären Jugendtraining vorbei.
Das mindestalter um mit dem Luftgewehr schiessen zu dürfen ist zwölf Jahre. Es gibt jedoch noch zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Ausnahmegenehmigung, ab einem Alter von zehn Jahren anzufangen.
Unser Verein bietet außerdem noch das schiessen mit dem Lichtgewehr an, welches ab acht Jahren möglich ist.

Wie sehen die Trainingzeiten aus?

Das reguläre Jugendtraining ist immer am Mittwoch um 18.00 Uhr. Außerdem gibt es am Freitag immer 14-täglich von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Talentzentrum, in dem sich jugendliche Schützinnen und Schützen aus umliegenden Vereinen treffen.

Was bringt einem dieser Sport noch?

Neben dem Spaß fordert der Schießsport insbesondere bei der Jugend die Konzentrationsfähigkeit. Über den hier verlinkten Flyer vom WSV könnt ihr euch dazu näher Informieren.

Kinder- und Jugendschutz im Sport

Die Vereinigte Schützengesellschaft Bad Waldsee e.V. nimmt den Kinder- und Jugendschutz im Sport ernst, denn unsere Vorstände, Trainer und Übungsleiter stehen nicht nur in der Verantwortung ein gutes sportliches Angebot zu gestalten, sondern auch für einen respektvollen Umgang untereinander zu sorgen und Kinder vor Übergriffen zu schützen. Deshalb setzt die VSG die gesetzlichen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz gemäß §72a Absatz 4 SGB VIII konsequent um. Jeder Übungsleiter muss zusätzlich zur Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses einen Ehrenkodex und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Die VSG trägt damit aktiv zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sportverein bei.